Vereinssatzung (Auszug)

§ 1 Name und Sitz


1. Der am 17.12.2016 gegründete Verein führt folgenden Namen: Tierfreu(n)dehof Himmelschlüssel
2. Der Verein soll ins Vereinsregister eingetragen werden. Ab dem Zeitpunkt der Eintragung führt der Verein den Zusatz „e. V.“
3. Sitz des Vereins ist Marktheidenfeld.
4. Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck des Vereins


1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO).
2. Zweck des Vereins ist die Förderung des Tierschutzes im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 14 AO.
3. Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Tätigkeiten verwirklicht:

Der Satzungszweck Tierschutz wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass der Verein Tierfreu(n)dehof Himmelsschlüssel seinen eigenen Gnadenhof betreibt, der den selbigen Namen trägt und seinen Standort beim Vereinssitz hat. Der Verein ist verantwortlich für den Ausbau, Betrieb und die Instandhaltung des Gnadenhofes. Dort finden, je nach Kapazität, herrenlose oder in Not geratene Tiere ein liebevolles zu Hause, mit artgerechter Unterbringung und Versorgung. Des Weiteren wird eine (Weiter-)Vermittlung von Tieren an geeignete natürliche und juristische Personen, ohne wirtschaftliches Interesse, angeboten.

Besonders Senioren sollen die Sicherheit bekommen, dass für ihr Tier gesorgt wird, wenn sie es selbst nicht mehr können. Weiter gibt es Pflegestellen für Notfalltiere aus dem In- und Ausland.

Die Entscheidung zur Aufnahme von Tieren auf dem Gnadenhof trifft der Vorstand. Dabei ist maßgeblich, ob Kapazität vorhanden ist und/oder ob das jeweilige Tier zu den bereits vorhandenen Tieren auf dem Gnadenhof passt, damit keine zu große Unruhe oder Panik bei bereits auf dem Gnadenhof lebenden Tieren auftritt.

Die aufgenommenen Tiere leben so frei wie möglich in artgerechter Haltung, bekommen liebevoll Pflege, Betreuung und Versorgung mit gutem, artgerechtem Futter, bei Krankheit medizinische Versorgung, viel Liebe und Zuwendung…, eben alles, was für ein glückliches und gesundes Tierleben notwendig ist.

4. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

5. Mittel des Vereins dürfen ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keinerlei Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

6. Weiterhin darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.